Rechtsanwalt
Jan Mattis Dohrn

Kanzlei an der Förde

Sie finden hier alle notwendigen Informationen rund um unsere Kanzlei in Eckernförde. Wir beraten Sie umfangreich und vertreten Sie gerne in verschiedensten Rechtsgebieten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Folgende Gebiete bilden unter anderem unsere Schwerpunkte:

Anwalt für u.a. Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht.

Schwerpunkte

Wir beraten Sie umfassend insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:


  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Miet- und Immobilienrecht (privat und gewerblich sowohl Vermieter als auch Mieter)
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht (alle Bereiche, wie z.B. Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht usw.)
  • Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht
  • Inkasso, Forderungseinzug

 

Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch in nahezu sämtlichen
anderen Rechtsgebieten gerichtlich und außergerichtlich.

Sprechen Sie uns gerne an!    04351 - 3799

Curriculum Vitae

Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
  • Seit 2011 Vertragsanwalt des ADAC
  • Seit 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen in Hamburg
  • Juristisches Referendariat bei dem Landgericht Kiel
  • Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Schleswig
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel


Als Anwalt in Eckernförde beraten wir Sie umfangreich und vertreten Sie gerne in verschiedensten Rechtsgebieten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Folgende Gebiete bilden unter anderem unsere Schwerpunkte:

Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht

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Sie können sich kostenfrei das Vollmachtsformular herunterladen, welches Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Alle für den Fall wichtigen Unterlagen fügen Sie bitte bei. Wir bestätigen Ihnen daraufhin schriftlich die Annahme des Mandates womit ein Rechtsberatungsvertrag bindend zustande kommt.

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Wenn Sie die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung nicht selbst aufbringen können, bietet Ihnen der Staat Unterstützung im Wege der Beratungshilfe.
Sofern ein gerichtliches Verfahren notwendig sein sollte, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
Beides ist bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
(Quelle: www.justiz.de)

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir rufen Sie auch gerne zurück!
 04351 - 3799 -  04351 - 3899

So finden Sie uns

Rechtsanwalt JAN MATTIS DOHRN

Rendsburger Str. 18, D-24340 Eckernförde, Schleswig-Holstein
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